Wir garantieren eine fachliche und gesetzeskonforme Übernahme des Gerüstes. So treten wir für Sie als "befähigte Person" auf und sichern somit die ordnungsgemäße Übergabe ab. Sie sind dadurch auch in rechtlichen Streitfällen abgesichert. Über 30 Jahre Berufserfahrung fließen in unsere Arbeit ein.
Wir gewähren auch die täglichen Kontrollen während einer Revision und bei vergleichbaren Projekten. Zu den Kontrollen sind Sie als Nutzer oder Besteller verpflichtet.
Auf Wunsch stimmen wir Leistungsumfang und Zeiten mit dem Gerüstersteller ab. So sind Sie in der Lage, sich auf Ihre eigentlichen Arbeiten zu konzentrieren.
Prüfprotokolle werden von uns kontrolliert und katalogisiert. Prüf-und Übergabeprotokolle werden vereinfacht zusammengefasst.
Auf Wunsch bekommen Sie Updates zu den laufenden Gerüstkosten.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Gerüstbau.
Beim Neubau von Industrieanlagen beraten wir Sie, um Folgekosten bei der Instandhaltung zu verringern (Bühnen, Einstiegsluken für geschlossene Räume, Trägerkonstruktionen usw.). Ebenso begleiten wir für Sie natürlich gern die Gerüstarbeiten bei einem Neubau und halten so für Sie die gesetzlichen Standards ein, können die Planungsarbeiten hinsichtlich des Gerüstbaus überwachen und die Termineinhaltung unterstützen.
Unser Angebot umfasst im Einzelnen:
- Fachgerechte Gerüstabnahme nach EN 12811 und den Regeln der Bau BG
- Komplette Revisionsbetreuung
- auf Wunsch Zurverfügungstellung entsprechender Nachweise und Freigaben an den Revisionsleiter
- Aufmaßüberprüfung und Abrechnung auf Wunsch
- Überprüfung Standsicherheitsnachweis
- Berechnungen der Lastannahmen bei Gerüstaufstellung oder Materiallagerung auf Bühnen
- Wirtschaftliche Beratung bei der Erstellung von Sonderkonstruktionen. Dies kann wichtig sein, um bei einem Projekt eventuell anfallende Kosten durch einen Statiker zu sparen
- Enge Zusammenarbeit mit der ausführenden Gerüstbaufirma, um Wege und Zeiten zu koordinieren und so die reibungslose Zusammenarbeit mit den anderen Gewerken zu gewährleisten.
- Hilfe bei der Erstellung vom Leistungverzeichnissen und Fachanweisungen zum Umgang mit und auf Gerüsten
- Schulung „Befähigte Person Gerüstbau“
- Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit externen Trägern wie TÜV und HWK